Lexware reisekosten pro 2026 ABO Download

Artikel-Nr.: 513267
Hersteller-Artikel-Nr.: 09173-2042
EAN-Code: 9783648189351
Warengruppe: Software Lizenzen
Hersteller: Lexware
Außenmaße (B x T x H): 0 mm x 0 mm x 0 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.001kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
| Lizenz | |
| Software-Typ: | Elektronischer Software-Download (ESD) |
| Unterstützte Sprachen: | Deutsch |
| Lizenztyp: | Voll |
| Anzahl Lizenzen: | 1 Lizenz(en) |
| Systemanforderung | |
| Unterstützt Windows-Betriebssysteme: | Windows 10, Windows 11 |
| Minimum Displayauflösung Anforderung: | 1280 x 1024 Pixel |
| 64-Bit Computing: | Ja |
Beschreibung
Lexware reisekosten pro 2026Reisekosten für bis zu 500 Reisende und 50 Firmen abrechnen
Mit Lexware reisekosten pro erhalten Sie unser leistungsstärkstes Reisekostenprogramm. Verwalten Sie In- und Auslandsreisen sowie die Bewirtungskosten für bis zu 500 Reisende und 50 Firmen. Dank der automatisierten Arbeitsprozesse sparen Sie jede Menge wertvolle Zeit. Überzeugen Sie sich selbst!
Gesetzlich immer auf dem neusten Stand
Unser Reisekostenprogramm kennt alle aktuellen Pauschalen und steuerlichen Vorgaben. Denn sobald es Änderungen gibt, wird es automatisch aktualisiert. Mehr noch: Ihre Eingaben werden immer auf Plausibilität geprüft. So ist sichergestellt, dass Sie die Reisekosten Ihrer Mitarbeiter korrekt abrechnen.
Flexible Anbindung von Reisenden
Dank der Web-Applikation Lexware myCenter haben Sie die Möglichkeit, alle Reisenden ganz einfach an Lexware reisekosten pro anzubinden. Einmal eingerichtet, greifen diese per Internet oder über das Firmennetzwerk auf Ihren geschützten persönlichen Bereich zu, um komplette Reisen oder Belege zu erfassen.
Fahrtenbuch führen - Steuern sparen
Das Reisekostenprogramm ermitellt automatisch die günstigste Versteuerungsmethode für Ihre Firmenwagen. So sparen Sie maximal Steuern. Besonders praktisch: Mit Lexware reisekosten pro haben Sie die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen, das alle rechtlichen Vorgaben berücksichtigt.Nutzen Sie diesen Vorteil!
Mit dem Reisekostenprogramm komfortabel im Netzwerk arbeiten
Lexware reisekosten pro ist eine Client-/Server-Lösung. Das heißt: Es können mehrere Mitarbeiter gleichzeitig im Reisekostenprogramm arbeiten. Ein weiteres Plus: Selbst große Datenmengen werden schnell verarbeitet. So sind Sie bestens ausgestattet.
Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Stra�e: Munzinger Str. 9 PLZ/Ort: 79111 Freiburg im Breisgau Land: Deutschland E-Mail: service@haufe-lexware.com Webseite: https://www.lexware.de Support: https://www.lexware.de/support/
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Zubehör
Eine ggf. ausgeschriebene/inbegriffene Garantie/Herstellergarantie wird durch den Hersteller des Produktes gewährt. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich mindestens auf das Land Deutschland. Inbegriffen sind mindestens alle Mängel die innerhalb der Garantiezeit entstehen und nicht von Ihnen verursacht wurden. Die Garantiebedingungen und Kontaktdaten samt der Erfordernisse für die Geltendmachung der Garantie sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hersteller einsehbar. Für das aktuelle Produkt finden Sie diese Informationen unter folgendem Link: www.api.de/lexware/. Bitte wenden Sie sich zur Abwicklung der Herstellergarantie an den Garantiegeber. Die gesetzlichen Mängelrechte (Gewährleistungspflicht) gemäß den §§ 437ff. BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) von 24 Monaten werden durch eine zusätzliche Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Bei Fragen zu den genauen Bedingungen der Herstellergarantie Ihres Produktes wenden Sie sich bitte per eMail an info@cs-erfurt.com.
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.
